Die 40%-Faustregel: Die Belastungsgrenze der Banken
Die 40%-Regel ist der wichtigste Eckpfeiler in den internen Kreditrichtlinien deutscher Banken, Sparkassen und Versicherer. Sie besagt:
Maximale monatliche Rate = Bereinigtes Haushaltsnetto × 0,40
Konservative Banken und Genossenschaftsbanken ziehen die Grenze oft bereits bei 35 %. Raten oberhalb von 40 % werden im Risikomanagement automatisch ausgesteuert und erfordern Sondergenehmigungen des Vorstands.
Beispiel: Bei einem gemeinsamen Nettoeinkommen von 4.500 € akzeptiert die Bank eine Darlehensrate von maximal 1.575 € (35 %) bis 1.800 € (40 %). Selbst wenn Sie rechnerisch mit geringeren Lebenshaltungskosten auskämen und monatlich 2.500 € tilgen könnten, greift diese harte Deckelung zum Schutz vor Überschuldung.
Große Übersicht: Welche Einnahmen erkennt die Bank wie an?
Kreditinstitute unterscheiden streng zwischen fixen, garantierten Einkünften und variablen oder temporären Zuflüssen:
| Einnahme-Art | Anrechnung | Voraussetzungen & Besonderheiten |
|---|---|---|
| Festgehalt (Angestellte/Beamte) | 100 % | Unbefristetes Arbeitsverhältnis außerhalb der Probezeit. Nachweis durch die letzten 3 Gehaltsabrechnungen. |
| 13. Gehalt / Weihnachtsgeld | 100 % (geteilt durch 12) | Muss im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag fest zugesichert sein (kein Freiwilligkeitsvorbehalt). |
| Boni, Provisionen, Tantiemen | 50 % – 75 % | Nachweis über 24 bis 36 Monate erforderlich. Der 3-Jahres-Durchschnitt wird als Basis herangezogen. |
| Kindergeld | 100 % | Wird den Einnahmen zugerechnet, gleichzeitig setzt die Bank die Kinder-Lebenshaltungspauschale an. |
| Mieteinnahmen (Bestand) | 70 % – 80 % | Sicherheitsabschlag von 20 % bis 30 % für Mietausfallwagnis und Instandhaltung. |
| Ehegatten- & Kindesunterhalt | Bedingt (0 % – 100 %) | Nur bei gerichtlich tituliertem oder notariell beurkundetem Anspruch. Endet oft mit Volljährigkeit des Kindes. |
| Minijob / Nebenjob | Bedingt | Wird nur anerkannt, wenn die Nebentätigkeit seit mindestens 12 bis 24 Monaten ununterbrochen ausgeübt wird. |
| Spesen, Reisekosten, Auslösen | 0 % (Nicht anerkannt) | Gilt steuerlich als Aufwendungsersatz und nicht als pfändbares, dauerhaftes Einkommen. |
Typische Fallstricke: Wann Banken die Finanzierung verweigern
Selbst bei rechnerisch ausreichendem Einkommen führen bestimmte Vertragskonstellationen zur sofortigen Ablehnung:
- Laufende Probezeit: Während der Probezeit (meist bis zu 6 Monate) finanzieren fast alle Banken nicht, da der gesetzliche Kündigungsschutz noch nicht greift. Ausnahme: Nahtloser Jobwechsel innerhalb derselben Branche bei Führungs- oder Fachkräften.
- Befristete Arbeitsverträge: Befristungen werden nur dann akzeptiert, wenn das Darlehen innerhalb der Restlaufzeit getilgt werden kann oder ein zweiter, unbefristet angestellter Hauptantragsteller den Kredit allein tragen kann.
- Elternzeit & Elterngeld: Elterngeld ist eine zeitlich befristete Ersatzleistung. Banken verlangen den Nachweis über die Rückkehr ins Berufsleben (Arbeitsvertrag, Bestätigung des Arbeitgebers über künftige Wochenstunden und Gehalt).
- Negative Schufa-Einträge: Unerledigte Mahnbescheide, Kündigungen von Girokonten oder Krediten führen zum sofortigen K.o. im Banken-Scoring.
Lebenshaltungskosten-Pauschalen & Kontocheck: Die Günstigerprüfung
Immer mehr Banken nutzen den digitalen Kontocheck: Mittels Schnittstelle werden die Kontobewegungen der letzten 3 bis 6 Monate analysiert. Dabei filtert ein Algorithmus automatisch wiederkehrende Abbuchungen wie Fitnessstudio, Streamingdienste, Leasingraten, Sparpläne und Versicherungen heraus.
Bei der finalen Haushaltsrechnung wenden Banken das Prinzip der Günstigerprüfung zugunsten des Kreditinstituts an:
Geben Sie 2.200 € für Konsum und Lebenshaltung aus, liegt dies über der Mindestpauschale der Bank (z. B. 1.800 €). Die Bank rechnet mit Ihren tatsächlichen 2.200 €, was Ihren Kreditspielraum mindert.
Geben Sie an, zu zweit mit 1.100 € im Monat auszukommen, ignoriert die Bank diese Angabe und setzt ihre Mindestpauschale von 1.500 € an. Sie können sich bei der Bank nicht künstlich „ärmer an Ausgaben“ rechnen.
Die gängigen Mindestpauschalen für das Jahr 2026 betragen:
- 1. Erwachsener (Hauptantragsteller): 1.000 € bis 1.200 € pro Monat
- 2. Person (Partner/in): 400 € bis 500 € pro Monat
- Je Kind: 250 € bis 350 € pro Monat
- Je PKW: 250 € pro Monat (für Kraftstoff, Versicherung, Reparaturen)
- Bewirtschaftungskosten der Immobilie: 2,50 € bis 3,50 € pro m² Wohnfläche
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Die 40%-Regel ist eine zentrale Risikogrenze der Banken: Die monatliche Gesamtbelastung für Zins und Tilgung darf maximal 35% bis 40% des bereinigten Haushaltsnettoeinkommens betragen. Bei 4.500 € Netto akzeptiert die Bank im Regelfall eine Monatsrate von höchstens 1.575 € bis 1.800 €.
Fest vereinbarte 13. Monatsgehälter oder vertragliches Urlaubs- und Weihnachtsgeld werden voll durch 12 Monate geteilt und angerechnet. Variable Boni, Tantiemen, Provisionen und Überstundenvergütungen werten Banken meist nur anteilig (z. B. zu 50% bis 70%) und fordern dafür die lückenlosen Steuerbescheide oder Entgeltabrechnungen der letzten zwei bis drei Jahre.
Selbstständige müssen ihre Geschäftstätigkeit in der Regel seit mindestens zwei bis drei vollen Wirtschaftsjahren nachweisen. Als Einkommensbasis dient der Durchschnitt des steuerlichen Gewinns (Einkommensteuerbescheide, Bilanzen oder EÜR) abzüglich einer Pauschale für Krankenversicherung, Altersvorsorge und Einkommensteuer.
Banken wenden bei der Haushaltsrechnung eine gesetzlich verankerte Risikominimierung an (Günstigerprüfung zugunsten der Bank). Selbst wenn Sie sehr sparsam leben, veranschlagt die Bank unumstößliche Mindestpauschalen für Lebenshaltung (ca. 1.050 € für den Hauptantragsteller, 450 € für den Partner, 300 € je Kind, 250 € je PKW) als Schutzpuffer gegen Inflation und Ausgabensteigerungen.