Übersicht: Grunderwerbsteuer aller 16 Bundesländer im Vergleich (Stand 2026)
Die Grunderwerbsteuer macht den größten Einzelposten der Erwerbsnebenkosten aus. Da die Bundesländer die Steuersätze autonom festlegen, unterscheidet sich die Belastung je nach Region erheblich:
| Bundesland | Steuersatz | Steuer bei 350.000 € | Nebenkosten ca. (mit Makler) |
|---|---|---|---|
| Bayern | 3,5 % | 12.250 € | ca. 9,07 % |
| Baden-Württemberg, Bremen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Thüringen | 5,0 % | 17.500 € | ca. 10,57 % |
| Hamburg, Sachsen | 5,5 % | 19.250 € | ca. 11,07 % |
| Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern | 6,0 % | 21.000 € | ca. 11,57 % |
| Brandenburg, Nordrhein-Westfalen (NRW), Saarland, Schleswig-Holstein | 6,5 % | 22.750 € | ca. 12,07 % |
Wie teilen sich Notar- und Grundbuchkosten auf?
Die Kosten für Notar und Grundbuchamt betragen in der Praxis zusammen rund 2,0 % des Kaufpreises. Die Gebühren sind bundesweit einheitlich im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt:
- Notargebühren (ca. 1,5 %): Entwurf und Beurkundung des Kaufvertrags, Einholen behördlicher Genehmigungen, Betreuung der Kaufpreis-Fälligkeit und Abwicklung.
- Grundbuchamt (ca. 0,5 %): Eintragung der Auflassungsvormerkung (Sperrvermerk für den Käufer), spätere Umschreibung des Eigentums und Eintragung der Bank-Grundschuld.
Steuer-Tipp: Grunderwerbsteuer sparen mit beweglichem Inventar
Die Grunderwerbsteuer wird ausschließlich auf unbewegliche Bestandteile der Immobilie erhoben. Wenn der Verkäufer bewegliche Gegenstände wie eine Einbauküche, Einbaumöbel, Markisen oder eine Sauna mitverkauft, können diese Beträge separat im notariellen Kaufvertrag aufgeführt werden. Auf diese Weise bemisst das Finanzamt die Steuer nur auf den bereinigten Kaufpreis. Bei einer Küche im Wert von 15.000 € sparen Sie bei einem Steuersatz von 6,5 % exakt 975 € reine Steuerlast.
Häufig gestellte Fragen zu den Kaufnebenkosten (FAQ)
Die Kaufnebenkosten belaufen sich in Deutschland in der Regel auf 8,5% bis 12,0% des Kaufpreises. Sie setzen sich zusammen aus der Grunderwerbsteuer (3,5% bis 6,5%), den Notar- und Grundbuchgebühren (ca. 2,0%) und einer eventuellen Maklerprovision (bis zu 3,57% Käuferanteil).
Bewegliches Inventar wie Einbauküchen, Saunen, Markisen oder Möbel unterliegt nicht der Grunderwerbsteuer. Werden diese Posten mit einem realistischen Wert gesondert im notariellen Kaufvertrag ausgewiesen, fällt die Steuer nur auf den reinen Immobilienwert an.
Von den rund 2,0% Nebenkosten entfallen etwa 1,5% auf das Notarhonorar (Beurkundung von Kaufvertrag und Grundschuld) und etwa 0,5% auf die Gebühren des Grundbuchamts (Auflassungsvormerkung, Eigentumsumschreibung, Grundschuldeintragung).
Üblicherweise nicht. Banken verlangen, dass die Kaufnebenkosten aus vorhandenem Eigenkapital bezahlt werden, da sie keinen nachhaltigen Gegenwert an der Immobilie darstellen. Eine Mitfinanzierung (110%-Finanzierung) ist nur bei sehr hoher Bonität und mit deutlichen Zinsaufschlägen möglich.