Bayern-Fokus • 3,5% Grunderwerbsteuer • Inkl. BayernLabo Förderüberblick 2026

Kaufnebenkosten-Rechner Bayern:
Grunderwerbsteuer, Notar & Förderung 2026

Berechnen Sie die genauen Nebenkosten beim Immobilienkauf im Freistaat Bayern: 3,5 % Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchkosten nach GNotKG sowie eventuelle Maklergebühren. Inklusive Kostenaufteilung und Orientierung zur BayernLabo-Eigenheimförderung.

Bayern-Steuersatz 3,5% voreingestellt Aufteilung nach GNotKG & Makler-Halbteilung 100% anonym & ohne Registrierung
350.000 €
50.000 €1.500.000 €
Bayern erhebt nach Art. 1 GrEStG den bundesweiten Tiefststeuersatz von 3,5 %.
Küche, Sauna etc. mindern die 3,5% Steuerlast
Bayern-Vorteil: Durch die Grunderwerbsteuer von nur 3,5 % sparen Käufer in Bayern bei einer 400.000-€-Immobilie gegenüber Ländern mit 6,5 % (z. B. NRW) 12.000 € an reinem Eigenkapitalbedarf!
Kaufnebenkosten in Bayern
31.745 €

ca. 9,07% des Kaufpreises

Grunderwerbsteuer: 38,6 %
Notar (GNotKG): 16,5 %
Grundbuchamt: 5,5 %
Maklerprovision: 39,4 %
Grunderwerbsteuer (3,5% Bayern): 12.250 €
Notarkosten (~1,5% nach GNotKG): 5.250 €
Grundbuchamt (~0,5%): 1.750 €
Maklerprovision (Käuferanteil): 12.495 €
Gesamtaufwand (Kaufpreis + Nebenkosten): 381.745 €
ℹ️ Eigenkapital-Puffer: Auch bei den geringeren Nebenkosten in Bayern verlangen Kreditinstitute, diese Kosten aus Eigenmitteln abzudecken.
Berechnungsgrundlage: 3,5% GrEStG Bayern & GNotKG-Gebührenordnung BayernLabo-Förderung & Spartipps ansehen ↓
Immobilienkauf im Freistaat Bayern: Klare Kostenvorteile beim Grunderwerb Bayern nimmt bei den Kaufnebenkosten eine Sonderstellung ein: Mit einem Satz von lediglich 3,5 % Grunderwerbsteuer ist der Erwerb von Immobilien steuerlich so günstig wie in keinem anderen Bundesland. Zusammen mit den Notar- und Grundbuchgebühren (ca. 2,0 % nach GNotKG) und einer typischen Maklerprovision (bis zu 3,57 %) summieren sich die Nebenkosten auf rund 9,07 % des Kaufpreises. Käufer von Privatobjekten kommen sogar mit lediglich rund 5,50 % Erwerbsnebenkosten aus.

Beispielrechnung: Kaufnebenkosten bei typischen Immobilienpreisen in Bayern

Die Tabelle zeigt die genaue Kostenaufteilung bei verschiedenen Kaufpreisen im Freistaat Bayern (Berechnungsgrundlage: 3,5 % Grunderwerbsteuer, 2,0 % Notar/Grundbuch, 3,57 % Maklerprovision):

Kaufpreis Grunderwerbsteuer (3,5%) Notar & Grundbuch (2,0%) Makler (3,57%) Kaufnebenkosten gesamt
250.000 € 8.750 € 5.000 € 8.925 € 22.675 € (ca. 9,07%)
350.000 € 12.250 € 7.000 € 12.495 € 31.745 € (ca. 9,07%)
500.000 € 17.500 € 10.000 € 17.850 € 45.350 € (ca. 9,07%)
750.000 € 26.250 € 15.000 € 26.775 € 68.025 € (ca. 9,07%)

Wohnraumförderung in Bayern: Die Programme der BayernLabo

Zur Unterstützung von Bauherren und Immobilienkäufern bietet der Freistaat Bayern über die Bayerische Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo) zielgerichtete Förderprogramme zur Wohneigentumsbildung:

Bayerisches Wohnungsbauprogramm

Gefördert werden Familien und Haushalte unterhalb bestimmter Einkommensgrenzen (nach Art. 11 BayWoFG). Es vergibt zinsgünstige Darlehen mit langfristiger Zinsbindung sowie feste Zuschüsse (z. B. Kinderzuschuss) für Neubau oder Erwerb von Bestandsimmobilien.

Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm

Ein Förderbaustein zur Eigentumsbildung auch für Schwellenhaushalte mit mittlerem Einkommen. Das Darlehen der BayernLabo wird mit Zinsverbilligung über die Hausbank in die Gesamtfinanzierung eingebunden.

Kombination mit KfW & Bankdarlehen

BayernLabo-Mittel lassen sich mit bundesweiten KfW-Krediten (z. B. KfW 124 Wohneigentumsprogramm oder klimafreundlicher Neubau) und erstrangigen Bankdarlehen kombinieren.

Offizielle Primärquellen & Antragsstellen in Bayern:

Detaillierte Förderkriterien, Einkommensrechner und Richtlinien finden Sie direkt bei den zuständigen Landesinstitutionen:

Steuer-Spartipp für Bayern: Zubehörabzug im notariellen Kaufvertrag

Auch bei dem moderaten Steuersatz von 3,5 % lohnt sich das gesonderte Ausweisen beweglicher Gegenstände beim Immobilienkauf in Bayern:

Bewegliches Inventar – darunter Einbauküchen, Saunen, Kaminöfen, Markisen oder Photovoltaikanlagen – unterliegt nicht der Grunderwerbsteuer. Wird für diese Gegenstände ein realistischer Zeitwert gesondert im notariellen Kaufvertrag festgehalten, zieht das Finanzamt diesen Betrag von der Bemessungsgrundlage ab.

Rechenbeispiel für Bayern:
Weisen Sie bei einem Hauskauf über 400.000 € eine bestehende Einbauküche mit 15.000 € gesondert aus, sinkt die steuerliche Bemessungsgrundlage auf 385.000 €. Bei 3,5 % Steuersatz sparen Sie so 525 € an Steuern.

Praxishinweis: Der angesetzte Inventarwert muss den tatsächlichen Marktwert widerspiegeln. Bei auffällig hohen Beträgen (ab ca. 15 % des Gesamtkaufpreises) fordern die bayerischen Finanzämter Kaufbelege oder Altersnachweise an.

Persönliche Beratung vor Ort

Unabhängige Baufinanzierungsspezialisten im Freistaat Bayern

Hier als Vermittler eintragen →

Sie möchten Ihr berechnetes Vorhaben oder spezifische Förderprogramme der BayernLabo (z. B. Bayerisches Wohnungsbauprogramm) mit einem qualifizierten Vermittler (§ 34i GewO) besprechen? Folgende Ansprechpartner stehen Ihnen in Bayern zur Verfügung:

Agentur für Baufinanzierung Geprüfter Immobiliardarlehensvermittler gem. § 34i GewO • Tätig im gesamten Freistaat Bayern

Schwerpunkte: Strukturierung von Bankdarlehen, Einbindung der BayernLabo-Eigenheimförderung sowie KfW-Wohnraumförderung.

Häufig gestellte Fragen zu den Kaufnebenkosten in Bayern (FAQ)

Wie hoch sind die Kaufnebenkosten in Bayern insgesamt?

Beim Kauf mit Makler betragen die Nebenkosten im Freistaat Bayern in der Regel ca. 9,07 % des Kaufpreises (3,5 % Grunderwerbsteuer, ca. 1,5 % Notar, ca. 0,5 % Grundbuch und bis zu 3,57 % Maklerprovision). Kaufen Sie ohne Makler, liegen die Nebenkosten bei nur ca. 5,50 %.

Warum liegt die Grunderwerbsteuer in Bayern bei nur 3,5 %?

Seit der Föderalismusreform 2006 dürfen die Länder die Grunderwerbsteuer eigenständig regeln. Während andere Länder ihren Satz auf bis zu 6,5 % erhöht haben, hat Bayern auf Erhöhungen verzichtet, um die Eigentumsbildung von Bürgern und Familien nicht zusätzlich zu belasten.

Wer zahlt in Bayern die Notar- und Grundbuchgebühren?

Die Gebühren für Beurkundung und Grundbucheinträge (Auflassungsvormerkung, Eigentumsumschreibung, Grundschuld) trägt vertragsüblich der Käufer. Die Abrechnung erfolgt nach dem bundesweit einheitlichen Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG).

Wie wird die Maklerprovision in Bayern geregelt?

Nach § 656c BGB gilt bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen bundesweit das Halbteilungsprinzip: Käufer und Verkäufer teilen sich die Provision zu gleichen Teilen (in Bayern üblicherweise maximal je 3,57 % inkl. MwSt.).

Gesamtbudget für den Immobilienkauf in Bayern berechnen

Nutzen Sie unseren Budgetrechner, um zu prüfen, welcher Kaufpreis unter Berücksichtigung der 3,5 % Nebenkosten mit Ihrem Haushaltsnettoeinkommen realistisch finanzierbar ist.