Beispielrechnung: Kaufnebenkosten bei typischen Immobilienpreisen in Bayern
Die Tabelle zeigt die genaue Kostenaufteilung bei verschiedenen Kaufpreisen im Freistaat Bayern (Berechnungsgrundlage: 3,5 % Grunderwerbsteuer, 2,0 % Notar/Grundbuch, 3,57 % Maklerprovision):
| Kaufpreis | Grunderwerbsteuer (3,5%) | Notar & Grundbuch (2,0%) | Makler (3,57%) | Kaufnebenkosten gesamt |
|---|---|---|---|---|
| 250.000 € | 8.750 € | 5.000 € | 8.925 € | 22.675 € (ca. 9,07%) |
| 350.000 € | 12.250 € | 7.000 € | 12.495 € | 31.745 € (ca. 9,07%) |
| 500.000 € | 17.500 € | 10.000 € | 17.850 € | 45.350 € (ca. 9,07%) |
| 750.000 € | 26.250 € | 15.000 € | 26.775 € | 68.025 € (ca. 9,07%) |
Wohnraumförderung in Bayern: Die Programme der BayernLabo
Zur Unterstützung von Bauherren und Immobilienkäufern bietet der Freistaat Bayern über die Bayerische Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo) zielgerichtete Förderprogramme zur Wohneigentumsbildung:
Gefördert werden Familien und Haushalte unterhalb bestimmter Einkommensgrenzen (nach Art. 11 BayWoFG). Es vergibt zinsgünstige Darlehen mit langfristiger Zinsbindung sowie feste Zuschüsse (z. B. Kinderzuschuss) für Neubau oder Erwerb von Bestandsimmobilien.
Ein Förderbaustein zur Eigentumsbildung auch für Schwellenhaushalte mit mittlerem Einkommen. Das Darlehen der BayernLabo wird mit Zinsverbilligung über die Hausbank in die Gesamtfinanzierung eingebunden.
BayernLabo-Mittel lassen sich mit bundesweiten KfW-Krediten (z. B. KfW 124 Wohneigentumsprogramm oder klimafreundlicher Neubau) und erstrangigen Bankdarlehen kombinieren.
Detaillierte Förderkriterien, Einkommensrechner und Richtlinien finden Sie direkt bei den zuständigen Landesinstitutionen:
Steuer-Spartipp für Bayern: Zubehörabzug im notariellen Kaufvertrag
Auch bei dem moderaten Steuersatz von 3,5 % lohnt sich das gesonderte Ausweisen beweglicher Gegenstände beim Immobilienkauf in Bayern:
Bewegliches Inventar – darunter Einbauküchen, Saunen, Kaminöfen, Markisen oder Photovoltaikanlagen – unterliegt nicht der Grunderwerbsteuer. Wird für diese Gegenstände ein realistischer Zeitwert gesondert im notariellen Kaufvertrag festgehalten, zieht das Finanzamt diesen Betrag von der Bemessungsgrundlage ab.
Weisen Sie bei einem Hauskauf über 400.000 € eine bestehende Einbauküche mit 15.000 € gesondert aus, sinkt die steuerliche Bemessungsgrundlage auf 385.000 €. Bei 3,5 % Steuersatz sparen Sie so 525 € an Steuern.
Praxishinweis: Der angesetzte Inventarwert muss den tatsächlichen Marktwert widerspiegeln. Bei auffällig hohen Beträgen (ab ca. 15 % des Gesamtkaufpreises) fordern die bayerischen Finanzämter Kaufbelege oder Altersnachweise an.
Unabhängige Baufinanzierungsspezialisten im Freistaat Bayern
Sie möchten Ihr berechnetes Vorhaben oder spezifische Förderprogramme der BayernLabo (z. B. Bayerisches Wohnungsbauprogramm) mit einem qualifizierten Vermittler (§ 34i GewO) besprechen? Folgende Ansprechpartner stehen Ihnen in Bayern zur Verfügung:
Schwerpunkte: Strukturierung von Bankdarlehen, Einbindung der BayernLabo-Eigenheimförderung sowie KfW-Wohnraumförderung.
Häufig gestellte Fragen zu den Kaufnebenkosten in Bayern (FAQ)
Beim Kauf mit Makler betragen die Nebenkosten im Freistaat Bayern in der Regel ca. 9,07 % des Kaufpreises (3,5 % Grunderwerbsteuer, ca. 1,5 % Notar, ca. 0,5 % Grundbuch und bis zu 3,57 % Maklerprovision). Kaufen Sie ohne Makler, liegen die Nebenkosten bei nur ca. 5,50 %.
Seit der Föderalismusreform 2006 dürfen die Länder die Grunderwerbsteuer eigenständig regeln. Während andere Länder ihren Satz auf bis zu 6,5 % erhöht haben, hat Bayern auf Erhöhungen verzichtet, um die Eigentumsbildung von Bürgern und Familien nicht zusätzlich zu belasten.
Die Gebühren für Beurkundung und Grundbucheinträge (Auflassungsvormerkung, Eigentumsumschreibung, Grundschuld) trägt vertragsüblich der Käufer. Die Abrechnung erfolgt nach dem bundesweit einheitlichen Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG).
Nach § 656c BGB gilt bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen bundesweit das Halbteilungsprinzip: Käufer und Verkäufer teilen sich die Provision zu gleichen Teilen (in Bayern üblicherweise maximal je 3,57 % inkl. MwSt.).