Beispielrechnung: Nebenkosten bei verschiedenen Immobilienpreisen in NRW
Die folgende Modellrechnung veranschaulicht die Kostenblöcke bei typischen Kaufpreisen in Nordrhein-Westfalen (Berechnungsgrundlage: 6,5 % Steuer, 2,0 % Notar/Grundbuch, 3,57 % Maklerprovision):
| Kaufpreis | Grunderwerbsteuer (6,5%) | Notar & Grundbuch (2,0%) | Makler (3,57%) | Kaufnebenkosten gesamt |
|---|---|---|---|---|
| 250.000 € | 16.250 € | 5.000 € | 8.925 € | 30.175 € (12,07%) |
| 350.000 € | 22.750 € | 7.000 € | 12.495 € | 42.245 € (12,07%) |
| 500.000 € | 32.500 € | 10.000 € | 17.850 € | 60.350 € (12,07%) |
| 750.000 € | 48.750 € | 15.000 € | 26.775 € | 90.525 € (12,07%) |
Förderprogramme in Nordrhein-Westfalen: Entlastungsmöglichkeiten im Überblick
Zur Dämpfung der finanziellen Belastung stellt das Land über die NRW.BANK spezialisierte Förderdarlehen bereit, die als Ergänzung zu einem Bankdarlehen eingesetzt werden können:
Ein zinsverbilligtes Förderprogramm für selbstgenutztes Wohneigentum. Es kann als Nachrangdarlehen in die Gesamtfinanzierung eingebunden werden und dient dazu, den Zinsaufwand der Erstfinanzierung zu reduzieren.
Gezielte Förderung für Familien mit Kindern und Schwerbehinderte bei Einhaltung definierter Einkommensgrenzen. Das Programm bietet zinsgünstige Darlehenskonditionen und feste Tilgungsnachlässe.
Programme der NRW.BANK lassen sich mit bundesweiten Förderdarlehen der KfW (z. B. KfW 124 Wohneigentumsprogramm oder klimafreundlicher Neubau) kombinieren.
Detaillierte Förderrichtlinien, aktuelle Zinstableaus und Antragsformulare finden Sie direkt bei den zuständigen Förderinstituten:
Steuer-Spartipp für NRW: Grunderwerbsteuer senken durch Zubehörabzug
Aufgrund des Steuersatzes von 6,5 % führt das gesonderte Ausweisen beweglicher Gegenstände in Nordrhein-Westfalen zu einer spürbaren Entlastung:
Bewegliches Zubehör – wie Einbauküchen, Saunen, Markisen oder freistehende Möbel – ist nicht Teil der unbeweglichen Immobilie und unterliegt nicht der Grunderwerbsteuer. Werden diese Posten mit einem realistischen Zeitwert im notariellen Kaufvertrag separat beziffert, entfällt darauf die Grunderwerbsteuer.
Wird beim Kauf einer Immobilie über 400.000 € eine bestehende Einbauküche samt Einbaumöbeln im Wert von 15.000 € getrennt ausgewiesen, bemisst das Finanzamt die Steuer nur auf 385.000 €. Dies ergibt eine rechnerische Steuerersparnis von exakt 975 €.
Rechtlicher Hinweis: Der angesetzte Inventarwert muss den tatsächlichen Marktwert widerspiegeln. Übersteigt der ausgewiesene Betrag 15 % bis 20 % des Gesamtkaufpreises, fordern die Finanzämter in NRW regelmäßig Kaufbelege oder Wertnachweise an.
Unabhängige Baufinanzierungsspezialisten in Nordrhein-Westfalen
Sie möchten Ihr berechnetes Vorhaben oder spezifische Landesförderprogramme (z. B. NRW.BANK.Wohneigentum) mit einem qualifizierten Vermittler (§ 34i GewO) besprechen? Folgende Ansprechpartner stehen Ihnen in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung:
Schwerpunkte: Strukturierung von Bankdarlehen, Einbindung der NRW.BANK sowie KfW-Wohnraumförderung.
Häufig gestellte Fragen zu den Kaufnebenkosten in NRW (FAQ)
In Nordrhein-Westfalen liegen die Nebenkosten beim Erwerb mit Makler bei ca. 12,07 % des Kaufpreises. Kaufen Sie eine Immobilie von privat ohne Makler, betragen die Nebenkosten ca. 8,50 % (6,5 % Grunderwerbsteuer + ca. 2,0 % für Notar und Grundbuchamt).
Die Festlegung der Steuersätze obliegt nach Art. 105 Abs. 2a GG den einzelnen Bundesländern. Nordrhein-Westfalen hat diesen Satz zum 1. Januar 2015 auf 6,5 % festgelegt. Zum Vergleich: Bayern erhebt 3,5 %, während mehrere andere Bundesländer bei 5,0 % liegen.
Die Gebühren für die Beurkundung des Kaufvertrags und die Eintragungen im Grundbuch (Auflassungsvormerkung, Eigentumsumschreibung und Grundschuldbestellung) werden nach gängiger Praxis vom Käufer getragen. Die Abrechnung erfolgt bundesweit einheitlich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG).
Seit Inkrafttreten des § 656c BGB gilt bei Wohnimmobilien das gesetzliche Halbteilungsprinzip: Dem Käufer darf höchstens der gleiche Provisionsanteil wie dem Verkäufer auferlegt werden (in NRW meist maximal 3,57 % inkl. MwSt. je Partei).