Drei typische Praxisszenarien für Teilauszahlungen
Bereitstellungszinsen treffen nicht nur klassische Bauherren, sondern spielen bei drei unterschiedlichen Immobilienvorhaben eine zentrale Rolle:
Beim Erwerb einer Bestandsimmobilie wird der Kaufpreis (z. B. 70 % des Gesamtvolumens) sofort im Monat 1 an den Verkäufer überwiesen. Das restliche Budget für Dach, Heizung oder Fenster verbleibt bei der Bank und wird in Tranchen nach Rechnungsprüfung abgerufen.
Bei Bauträgerverträgen regelt § 3 MaBV Abschlagszahlungen nach Baufortschritt (Bodenplatte 30 %, Rohbau 28 %, Ausbau 20 %, Fertigstellung 22 %). Bauverzögerungen verschieben die Abrufe nach hinten.
Umfangreiche Sanierungsmaßnahmen (Dämmung, Wärmepumpe, Photovoltaik) ziehen sich oft über 12 bis 18 Monate. Förder- und Bankdarlehen fließen erst nach Abnahme der jeweiligen Einzelgewerke.
Wann setzt die Tilgung ein?
Ein häufiger Irrglaube ist, dass mit der ersten Darlehensauszahlung bereits die reguläre Kreditrückzahlung beginnt:
- Bau- und Sanierungsphase: Die Bank berechnet jeden Monat taggenau den Sollzins auf den kumulierten Abrufbetrag sowie Bereitstellungszinsen auf den noch nicht abgerufenen Kreditteil. Eine Tilgung findet in diesem Zeitraum nicht statt.
- Vollauszahlung (Zins- und Tilgungsbeginn): Erst im Monat nach Auszahlung des letzten Euro schaltet das Darlehen in die reguläre Annuitätenphase um. Ab diesem Zeitpunkt zahlen Sie die vertraglich vereinbarte Monatsrate aus Zins und Tilgung.
Baufinanzierungsspezialisten für Neubau & Sanierung
Verzögerungen am Bau oder bei Handwerkern sind teuer. Erfahrene Finanzierungsberater verhandeln mit Banken längere bereitstellungsfreie Zeiten oder zinsgünstige Vorhaltefristen:
Schwerpunkte: Bauträgerverträge nach MaBV, Kauf mit Sanierungsbudget, KfW-Baubegleitung.
Häufige Fragen zu Bereitstellungszinsen & Bauzeit (FAQ)
Standardmäßig verlangen Kreditinstitute 0,25 % pro Monat, was einem Satz von 3,00 % p.a. entspricht. Einige Institute bieten bei Sanierungen oder Neubauten vergünstigte Konditionen von 0,15 % pro Monat (1,80 % p.a.) an.
Reichen Sie Handwerker- und Materialrechnungen sofort bei der Bank ein, damit die Mittel zügig fließen. Zudem empfiehlt es sich, die bereitstellungsfreie Zeit im Kreditvertrag vorab auf 12 bis 18 Monate zu verhandeln, anstatt den scheinbar günstigsten Zinssatz mit nur 6 Monaten Frist zu wählen.
Wird die Immobilie vermietet, können Bereitstellungszinsen als vorweggenommene Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung voll steuermindernd geltend gemacht werden. Bei selbstgenutzten Immobilien ist ein Steuerabzug ausgeschlossen.