Neubau • Kauf + Sanierung • Energetische Modernisierung

Bereitstellungszinsen &
Zinsbelastung vor Vollauszahlung

Ob Neubau, Bauträgervertrag oder Kauf einer Bestandsimmobilie mit Sanierungsbudget: Berechnen Sie die monatliche Belastung vor Tilgungsbeginn aus Sollzins auf abgerufene Tranchen und Bereitstellungszins auf das verbleibende Darlehen.

Kauf + Sanierung & Neubau Reiner Zinsdienst (Keine Tilgung) 100% anonym
400.000 €
50.000 €1.000.000 €
%
Typisches Szenario wählen:
Bankenpraxis vor Vollauszahlung: Sie zahlen vor Fertigstellung nur Zinsen. Die reguläre Tilgung startet erst im ersten Monat nach der vollständigen Darlehensauszahlung.
Zinskosten bis zur Vollauszahlung
11.842 €

Gesamte Zinsaufwendungen während der Bau- / Sanierungsphase

Reguläre Sollzinsen: 8.950 € (75,6%)
Bereitstellungszinsen: 2.892 € (24,4%)
Reine Sollzinsen (auf Abrufe): 8.950 €
Bereitstellungszinsen (auf Restbetrag): 2.892 €
Höchste Monatsbelastung vor Tilgung: 1.150 €
Restdarlehen zum Bauzeitende: 0 € (Voll abgerufen)

Monatlicher Abrufplan (Tranchen individuell anpassen)

Tragen Sie ein, in welchem Monat Sie welche Tranche abrufen. Alle Zinsströme berechnen sich in Echtzeit:

Vollständig aufgeteilt
Monat Auszahlung (€) Bereits abgerufen Noch nicht abgerufen Sollzins (€) Bereitstellung (€) Monatsrate gesamt
Berechnungslogik: Zinszahlung auf Abrufbetrag + Bereitstellungszins auf Restsaldo Fachwissen zu Bereitstellungszinsen ansehen ↓
Die Doppelbelastung in der Bau- & Sanierungsphase: So entstehen Zwischenzinsen Solange eine Immobilie gebaut, kernsaniert oder modernisiert wird, zahlt der Darlehensnehmer noch keine Tilgung. Stattdessen verlangt die finanzierende Bank jeden Monat den vertraglichen Sollzins auf die bereits ausgezahlten Teilbeträge. Reicht die vereinbarte bereitstellungsfreie Zeit (z. B. 12 Monate) nicht aus, schlägt die Bank zusätzlich einen Bereitstellungszins auf den noch verbleibenden Betrag auf. Zusammen mit der bestehenden Wohnungsmiete entsteht so die gefürchtete Doppelbelastung.

Drei typische Praxisszenarien für Teilauszahlungen

Bereitstellungszinsen treffen nicht nur klassische Bauherren, sondern spielen bei drei unterschiedlichen Immobilienvorhaben eine zentrale Rolle:

1. Kauf mit Sanierung / Umbau

Beim Erwerb einer Bestandsimmobilie wird der Kaufpreis (z. B. 70 % des Gesamtvolumens) sofort im Monat 1 an den Verkäufer überwiesen. Das restliche Budget für Dach, Heizung oder Fenster verbleibt bei der Bank und wird in Tranchen nach Rechnungsprüfung abgerufen.

2. Neubau nach MaBV

Bei Bauträgerverträgen regelt § 3 MaBV Abschlagszahlungen nach Baufortschritt (Bodenplatte 30 %, Rohbau 28 %, Ausbau 20 %, Fertigstellung 22 %). Bauverzögerungen verschieben die Abrufe nach hinten.

3. Energetische Kernsanierung (KfW)

Umfangreiche Sanierungsmaßnahmen (Dämmung, Wärmepumpe, Photovoltaik) ziehen sich oft über 12 bis 18 Monate. Förder- und Bankdarlehen fließen erst nach Abnahme der jeweiligen Einzelgewerke.

Wann setzt die Tilgung ein?

Ein häufiger Irrglaube ist, dass mit der ersten Darlehensauszahlung bereits die reguläre Kreditrückzahlung beginnt:

  • Bau- und Sanierungsphase: Die Bank berechnet jeden Monat taggenau den Sollzins auf den kumulierten Abrufbetrag sowie Bereitstellungszinsen auf den noch nicht abgerufenen Kreditteil. Eine Tilgung findet in diesem Zeitraum nicht statt.
  • Vollauszahlung (Zins- und Tilgungsbeginn): Erst im Monat nach Auszahlung des letzten Euro schaltet das Darlehen in die reguläre Annuitätenphase um. Ab diesem Zeitpunkt zahlen Sie die vertraglich vereinbarte Monatsrate aus Zins und Tilgung.
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Verzögerungen am Bau oder bei Handwerkern sind teuer. Erfahrene Finanzierungsberater verhandeln mit Banken längere bereitstellungsfreie Zeiten oder zinsgünstige Vorhaltefristen:

Experten-Netzwerk für Sanierungs- & Baufinanzierungen Geprüfte Immobiliardarlehensvermittler gem. § 34i GewO • Bundesweite Begleitung

Schwerpunkte: Bauträgerverträge nach MaBV, Kauf mit Sanierungsbudget, KfW-Baubegleitung.

Häufige Fragen zu Bereitstellungszinsen & Bauzeit (FAQ)

Wie hoch ist der Bereitstellungszins üblicherweise?

Standardmäßig verlangen Kreditinstitute 0,25 % pro Monat, was einem Satz von 3,00 % p.a. entspricht. Einige Institute bieten bei Sanierungen oder Neubauten vergünstigte Konditionen von 0,15 % pro Monat (1,80 % p.a.) an.

Wie kann man Bereitstellungszinsen bei Sanierungen gezielt reduzieren?

Reichen Sie Handwerker- und Materialrechnungen sofort bei der Bank ein, damit die Mittel zügig fließen. Zudem empfiehlt es sich, die bereitstellungsfreie Zeit im Kreditvertrag vorab auf 12 bis 18 Monate zu verhandeln, anstatt den scheinbar günstigsten Zinssatz mit nur 6 Monaten Frist zu wählen.

Sind Bereitstellungszinsen steuerlich absetzbar?

Wird die Immobilie vermietet, können Bereitstellungszinsen als vorweggenommene Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung voll steuermindernd geltend gemacht werden. Bei selbstgenutzten Immobilien ist ein Steuerabzug ausgeschlossen.