BGH Aktiv-Passiv-Methode • Freie Monats- & Datumswahl • Stand 2026

Vorfälligkeitsentschädigung
Rechner nach BGH-Standard

Berechnen Sie die Kosten bei vorzeitiger Darlehensablösung: Ermittlung des Zinsschadens anhand offizieller Pfandbriefrenditen der Bundesbank, schadensminderndem Sondertilgungsabzug und Prüfung der 10-Jahres-Kündigungsfrist nach § 489 BGB.

Datum oder Monate frei wählbar Bundesbank-Pfandbriefrendite 100% anonym
1. Darlehensdaten zum Kündigungstermin
250.000 €
10.000 €1.000.000 €
%
%
2. Fristen & Kündigungstermin (§ 489 BGB)
Kredit vollständig empfangen
Geplante Darlehensablösung
Laut Darlehensvertrag
3. Schadensmindernde Abzüge (BGH-Vorgaben)
%
Offizielle Rendite von Hypothekenpfandbriefen der Deutschen Bundesbank.
BGH-Pflichtabzüge: Gesetzlich vorgeschriebene Abzüge für ersparte Risiko- (0,03 % p.a.) und Verwaltungskosten (0,07 % p.a.) sowie das bankübliche Bearbeitungsentgelt (150 €) sind automatisch einkalkuliert.
Geschätzte Vorfälligkeitsentschädigung
9.840 €

Gesamtentschädigung an das Kreditinstitut

Netto-Zinsschaden: 9.690 €
Sondertilgungs-Vorteil: - 3.450 €
Zinsspanne (Sollzins minus Rendite): 1,30 %
Relevante Schadenslaufzeit: 55 Monate (4,6 Jahre)
Ersparnis durch Sondertilgung: - 3.450 €
Ersparte Verwaltungs- & Risikokosten: - 1.050 €
Bearbeitungsentgelt der Bank: 150 €

Aktiv-Passiv-Schadensverlauf nach BGH

Aufschlüsselung der fiktiven Restschuld, Sondertilgungsanrechnung und Zinsdifferenz bis zum regulären Zinsbindungsende:

BGH-Aktiv-Passiv-Methode
Jahr Fiktive Restschuld Fiktive Sondertilgung Vertragszins Wiederanlage Barwert-Zinsschaden
Berechnungsgrundlage: Aktiv-Passiv-Methode (BGH XI ZR 388/14) & § 489 BGB Vermeidungstipps & Rechtslage ansehen ↓
Vorzeitiger Darlehensausstieg: Was steht der Bank wirklich zu? Lösen Sie ein Immobiliardarlehen vor Ablauf der vereinbarten Zinsbindung ab (z. B. wegen Immobilienverkauf, Trennung oder Erbschaft), entsteht der Bank ein Refinanzierungs- und Zinsverschlechterungsschaden. Die Vorfälligkeitsentschädigung darf jedoch keine Strafgebühr sein, sondern muss den tatsächlichen finanziellen Nachteil der Bank abbilden. Gesetzliche Schranken und verbraucherfreundliche BGH-Urteile reduzieren die Forderung häufig um mehrere tausend Euro.

Die Aktiv-Passiv-Methode des BGH im Detail

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) müssen Kreditinstitute den Schaden über die sogenannte Aktiv-Passiv-Methode ermitteln. Dabei wird fingiert, dass die Bank das vorzeitig zurückgezahlte Geld in fristenkongruenten Hypothekenpfandbriefen am Kapitalmarkt anlegt:

1. Zinsschaden ermitteln

Differenz zwischen dem vereinbarten Sollzins und der Rendite von Hypothekenpfandbriefen der Deutschen Bundesbank mit gleicher Restlaufzeit.

2. Pflichtabzug Sondertilgung

Die Bank muss zwingend unterstellen, dass vereinbarte Sondertilgungen bis zum Laufzeitende jedes Jahr voll ausgeschöpft worden wären (BGH XI ZR 388/14).

3. Ersparte Kosten abziehen

Die Bank spart durch die vorzeitige Vertragsbeendigung künftige Verwaltungsaufwände (ca. 0,06 % bis 0,10 % p.a.) und das Kreditausfallrisiko (ca. 0,02 % bis 0,05 % p.a.).

4. Barwert-Abzinsung

Da die Bank den Schaden sofort in einer Summe erhält, müssen künftige Zinsdifferenzen auf den Tag der Kündigung finanzmathematisch abgezinst werden.

Der gesetzliche Joker: Kostenfreiheit nach 10 Jahren (§ 489 BGB)

Haben Sie eine Zinsfestschreibung von 15, 20 oder 30 Jahren vereinbart, schützt Sie § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB vor unbegrenzter Vorfälligkeitsentschädigung:

Jedes Immobiliardarlehen kann 10 Jahre nach dem Tag des vollständigen Empfangs (Vollauszahlung) mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten ganz oder teilweise gekündigt werden – vollkommen kostenfrei.

Wichtige Fristberechnung:
Liegt die Vollauszahlung beispielsweise 7 Jahre zurück und die Zinsbindung läuft noch 8 Jahre, darf die Bank den Schaden nur für maximal 3,5 Jahre (bis zum Erreichen der 10,5-Jahres-Grenze) geltend machen. Für die restlichen Jahre steht der Bank gesetzlich 0 € Entschädigung zu!
Persönliche Beratung vor Ort

Unabhängige Spezialisten für Darlehensablösung & Umschuldung

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Vorfälligkeitsabrechnungen von Banken weisen regelmäßig Fehler bei Sondertilgungsabzügen oder Fristenläufen auf. Qualifizierte Finanzierungsberater prüfen die Abrechnung und strukturieren Anschluss- oder Neufinanzierungen:

Experten-Netzwerk für Umschuldung & Kündigungsprüfung Geprüfte Immobiliardarlehensvermittler gem. § 34i GewO • Bundesweite Betreuung

Schwerpunkte: Prüfung von § 489 BGB Kündigungsfristen, Umschuldung bei Immobilienverkauf, Forward-Darlehen.

Häufige Fragen zur Vorfälligkeitsentschädigung (FAQ)

Wann darf die Bank überhaupt eine Entschädigung verlangen?

Nur wenn Sie als Darlehensnehmer ein berechtigtes Interesse an der vorzeitigen Kündigung haben (z. B. Verkauf der Immobilie gem. § 490 Abs. 2 BGB) oder die Zinsbindung regulär ausläuft. Eine Kündigung rein aus dem Wunsch heraus, zu einer günstigeren Fremdbank umzuschulden, darf die Bank während einer laufenden Zinsbindung vor Ablauf von 10 Jahren ablehnen.

Was passiert, wenn die Zinsen seit Vertragsschluss gestiegen sind?

Liegt die aktuelle Wiederanlagerendite über Ihrem vertraglichen Sollzins, entsteht der Bank kein Refinanzierungsschaden, da sie das Geld am Markt teurer neu verleihen kann. In diesem Fall darf die Bank keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen, sondern lediglich eine geringe Bearbeitungsgebühr für die Vertragsabrechnung.

Gilt die gesetzliche 1%-Deckelung auch bei Baufinanzierungen?

Nein. Die in § 502 Abs. 1 BGB verankerte Obergrenze (maximal 1 % bzw. 0,5 % der Restschuld) gilt nach § 503 BGB ausschließlich für Ratenkredite und Konsumentendarlehen, nicht jedoch für grundpfandrechtlich besicherte Immobiliardarlehen. Hier gilt vollumfänglich die Aktiv-Passiv-Methode.

Kann eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung die Zahlungspflicht aufheben?

Enthält der Darlehensvertrag unzureichende Angaben über die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung (§ 502 Abs. 2 BGB), verliert die Bank nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des BGH ihren Entschädigungsanspruch vollständig.