Beispielrechnung: Nebenkosten bei verschiedenen Immobilienpreisen in Hessen
Die folgende Modellrechnung veranschaulicht die Kostenblöcke bei typischen Kaufpreisen in Hessen (Berechnungsgrundlage: 6,0 % Steuer, 2,0 % Notar/Grundbuch, 3,57 % Maklerprovision):
| Kaufpreis | Grunderwerbsteuer (6,0%) | Notar & Grundbuch (2,0%) | Makler (3,57%) | Kaufnebenkosten gesamt |
|---|---|---|---|---|
| 250.000 € | 15.000 € | 5.000 € | 8.925 € | 28.925 € (11,57%) |
| 350.000 € | 21.000 € | 7.000 € | 12.495 € | 40.495 € (11,57%) |
| 500.000 € | 30.000 € | 10.000 € | 17.850 € | 57.850 € (11,57%) |
| 750.000 € | 45.000 € | 15.000 € | 26.775 € | 86.775 € (11,57%) |
Förderprogramme in Hessen: Entlastungsmöglichkeiten im Überblick
Das Land Hessen unterstützt Bauherren und Käufer primär über die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank), um die Bildung von Wohneigentum auch bei hohen Grundstückspreisen zu erleichtern:
Ein stark zinsverbilligtes Darlehen für Haushalte mit mittlerem Einkommen, die eine selbstgenutzte Immobilie kaufen oder bauen. Die Besonderheit: Es kann als Nachrangdarlehen eingetragen werden, was die Konditionen für den Hauptbankkredit spürbar verbessert.
Hessen hat die Einführung eines "Hessengeldes" zur Entlastung bei der Grunderwerbsteuer für Ersterwerber angekündigt (geplant als nachträglicher Zuschuss). Informieren Sie sich hierzu auf den offiziellen Landesportalen über den aktuellen Gesetzesstand.
Programme der WIBank lassen sich hervorragend mit bundesweiten Förderdarlehen der KfW (z. B. KfW 124 Wohneigentumsprogramm oder klimafreundlicher Neubau) zu einem Gesamtkonzept kombinieren.
Detaillierte Förderrichtlinien, aktuelle Zinstableaus und Antragsformulare der Wohnraumförderung finden Sie direkt bei den zuständigen hessischen Instituten:
Steuer-Spartipp für Hessen: Grunderwerbsteuer senken durch Zubehörabzug
Aufgrund des hohen Steuersatzes von 6,0 % führt das gesonderte Ausweisen beweglicher Gegenstände in Hessen zu einer besonders lohnenden Entlastung:
Bewegliches Zubehör – wie Einbauküchen, Saunen, Markisen oder freistehende Möbel – ist nicht Teil der unbeweglichen Immobilie und unterliegt nicht der Grunderwerbsteuer. Werden diese Posten mit einem realistischen Zeitwert im notariellen Kaufvertrag separat beziffert, entfällt darauf die Steuer.
Wird beim Kauf einer Immobilie über 400.000 € eine bestehende Einbauküche im Wert von 15.000 € getrennt ausgewiesen, bemisst das Finanzamt die Steuer nur auf 385.000 €. Dies ergibt eine rechnerische Steuerersparnis von exakt 900 €.
Rechtlicher Hinweis: Der angesetzte Inventarwert muss den tatsächlichen Marktwert widerspiegeln. Übersteigt der ausgewiesene Betrag 15 % des Gesamtkaufpreises, fordern die hessischen Finanzämter in der Regel Nachweise und Kaufbelege an.
Unabhängige Baufinanzierungsspezialisten in Hessen
Sie möchten Ihr berechnetes Vorhaben oder spezifische Förderprogramme der WIBank mit einem qualifizierten Vermittler (§ 34i GewO) besprechen? Folgende Ansprechpartner stehen Ihnen in Hessen zur Verfügung:
Monatlich nutzen tausende angehende Immobilienkäufer unsere unabhängigen Rechner. Präsentieren Sie Ihre Agentur genau in dem Moment, in dem gut vorbereitete Interessenten aus Ihrer Region den nächsten Schritt planen – transparent, direkt und als kostenfreier Mehrwert für beide Seiten.
Schwerpunkte: Strukturierung von Bankdarlehen, Einbindung der WIBank sowie KfW-Wohnraumförderung.
Häufig gestellte Fragen zu den Kaufnebenkosten in Hessen (FAQ)
In Hessen liegen die Nebenkosten beim Erwerb mit Makler bei ca. 11,57 % des Kaufpreises. Kaufen Sie eine Immobilie von privat ohne Makler, betragen die Nebenkosten ca. 8,00 % (6,0 % Grunderwerbsteuer + ca. 2,0 % für Notar und Grundbuchamt).
Die Festlegung der Steuersätze obliegt nach Art. 105 Abs. 2a GG den einzelnen Bundesländern. Hessen hat diesen Satz 2014 auf 6,0 % festgelegt. Zum Vergleich: Bayern erhebt 3,5 %, NRW liegt bei 6,5 %.
Die Gebühren für die Beurkundung des Kaufvertrags und die Eintragungen im Grundbuch (Auflassungsvormerkung, Eigentumsumschreibung und Grundschuldbestellung) werden nach gängiger Praxis vom Käufer getragen. Die Abrechnung erfolgt bundesweit einheitlich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG).
Seit Inkrafttreten des § 656c BGB gilt bei Wohnimmobilien das gesetzliche Halbteilungsprinzip: Dem Käufer darf höchstens der gleiche Provisionsanteil wie dem Verkäufer auferlegt werden (in Hessen meist maximal 3,57 % inkl. MwSt. je Partei).